Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Erfüllung unserer Aufträge widmen wir uns mit großer unparteilicher Sorgfalt. Das Interesse unserer Auftraggeber steht bei Speck & Hees Immobilien GmbH immer im Zentrum unserer Aktivitäten.
Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, sei es im Original oder inhaltlich, verpflichtet zum Schadensersatz. Die Kenntnis eines Objekts uns sofort, spätestens innerhalb drei Tage unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Ansonsten gilt das Angebot als bisher unbekannt. Die Angebotsangaben erfolgen nach den Auskünften der Auftraggeber.
Bei Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unserer Vermittlung zustande gekommenen Vertrags wird die ortsübliche Maklerprovision fällig. Sie beträgt für den Käufer und den Verkäufer bis zu 6 %, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden. Die Provision ist bei Vertragsabschluss sofort fällig. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
Die Provisionspflicht ist auch dann gegeben, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht mitwirken. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision bleibt auch nach Kündigung des Auftrages bestehen, wenn der Auftraggeber mit einem von Speck & Hees Immobilien GmbH nachgewiesenen Interessenten innerhalb eines Jahres nach dem Nachweis einen Vertrag abschließt. Unsere Angebote sind bezüglich des Objekts freibleibend, d. h. Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung sind vorbehalten.
Alle Zahlungen für das Objekt selbst sind direkt an den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter zu entrichten. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Provision wird auch dann fällig, wenn das Objekt auf dem Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag erworben wird. Diese beträgt für den Erwerb 3 % aus dem Zuschlagspreis.
